Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung. Im Falle eines Haftpflichtschadens, ersetzt diese dem Versicherten den Vermögensschaden, der ihm durch seine Ersatzpflicht entstanden ist.

private Haftpflichtversicherung

Beispiel: Angenommen, Sie verursachen als Fußgänger einen Verkehrsunfall, bei dem ein Familienvater schwer verletzt wird. Ohne Haftpflichtversicherungsschutz haften Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Reicht das nicht aus, stehen Sie auch noch mit dem Einkommen und Vermögen gerade, das Sie zukünftig erwerben werden. Der geschädigte Familienvater wird gegebenenfalls folgende Leistungen von Ihnen verlangen: Ersatz des beschädigten Eigentums, lebenslange Rente, Verdienstausfall, Ersatz der Krankenhauskosten, Schmerzensgeld.

Versicherungsschutz für die Familie
Versichert sind der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte, sowie deren unverheiratete Kinder, volljährige Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder solange sie sich in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. Bei Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Ebenfalls Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und dessen namentlich genannten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie deren Kinder.

Versicherungsschutz für Senioren
Versicherter Personenkreis wie bei der Familienpolice. Seniorenpolice kann ab dem 60. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz für Single
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer als Einzelperson. Nicht versichert sind Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder. Wird dieser Schutz gewünscht, so ist der Abschluss einer Familienversicherung erforderlich.

Versicherungsumfang: Versichert ist die Haftpflicht - für Sie als Privatperson - aus den Gefahren des täglichen Lebens, sowie als Dienstherr der in Ihrem Haus tätigen Personen. Zusätzlich im Versicherungsumfang enthalten ist : als Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen, einschließlich der im Inland gelegenen Ferienwohnung; eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses (Standard- und Exklusivtarif); eines Zweifamilienhauses, soweit eine Wohnung von dem Versicherungsnehmer bewohnt wird; vermietete Wohnräume; eines im Inland gelegenen Wochenendhauses, für Wohnungen und Ferienwohnungen in Europa; sofern sie ausschließlich von Ihnen als Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken genutzt werden.

Geltungsbereich
Die private Haftpflichtversicherung gilt weltweit bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu 1 Jahr; in EU-Staaten bis zu 5 Jahren.

Weitere Arten von Haftpflichtversicherungen auf Anfrage! ( Hundehaftpflicht usw. )

Wählen Sie selbst zwischen drei Versicherungssummen bzw. lassen Sie sich auf Ihre spezielle Situation hin beraten.

Unser Angebot aus dem Bereich Haftpflichtversicherungen:




 

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz

Bauherrenhaftpflicht
Privathaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht


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