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 | Unfallversicherung |
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Das sollten Sie über Ihre Unfallversicherung wissen.
Wer ist Ihr Partner im Versicherungsvertrag?
Sie sind als "Versicherungsnehmer" Vertragspartner der Versicherung und haben es übernommen, die Beiträge zu zahlen. Der "Versicherer" erbringt nach einem Unfall die vereinbarten Leistungen. Anspruch auf Leistung hat der "Versicherte", der nicht immer mit dem Versicherungsnehmer identisch zu sein braucht. Für den Todesfall empfiehlt es sich, einen "Bezugsberechtigten" zu benennen, am besten namentlich. Sonst fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die Bezugsberechtigung noch Ihren Wünschen entspricht.
Was bietet eine Unfallversicherung?
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, die finanziellen Auswirkungen von Unfällen mit Hilfe der vereinbarten Leistungsarten aufzufangen.
Invaliditätsleistung Wenn als Folge eines Unfalles Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch nach einem Jahr ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird (Invalidität), erhalten Sie bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapital, in bestimmten Fällen als Rente.
Krankenhaustagegeld Ist nach einem Unfall eine vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, so erhalten Sie für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Krankenhaustagegeld für die vertraglich festgelegte Dauer.
Verbessertes Genesungsgeld Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus steht Ihnen Genesungsgeld nach den vertraglichen Vereinbarungen zu.
Verbesserte Übergangsleistung Sie soll Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, z.B. zur Finanzierung der Heilbehandlung. Besteht nach Ablauf von 3 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich von 100 % und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so werden 50 % der versicherten Übergangsleistung sofort gezahlt. Weitere 50 % werden fällig, wenn die Beeinträchtigung 6 Monate nach Eintritt des Unfalles noch mindestens 50 % beträgt.
Todesfall-Leistung Stirbt der Versicherte innerhalb eine Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die versicherte Todesfall-Leistung fällig. Auf die Leistungen der Allgemeinen Unfallversicherung werden Zahlungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung oder Haftpflichtentschädigungen nicht angerechnet.
Tagegeld Wenn Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig sind, wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung ab dem vereinbarten Zeitpunkt, längstens für 1 Jahr, Tagegeld gezahlt.
Unfall-Rente Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens 50 %, wird unabhängig vom Lebensalter des Versicherten die vereinbarte Unfall-Rente ein Leben lang gezahlt.
Wann & wo habe ich Unfallschutz?
Weit über die Gesetzliche Unfallversicherung hinaus gilt die Allgemeine Unfallversicherung in der ganzen Welt und rund um die Uhr in allen üblichen Lebensbereichen, z.B. im Haus im Straßenverkehr bei der Arbeit in der Freizeit, bei Sport und Hobby im Urlaub. Versicherungsschutz besteht nicht nur für unverschuldete Unfälle, sondern auch für solche, die Sie durch eigene Fahrlässigkeit erleiden.
Folgende Leistungen sind mit eingeschlossen:
Kurbeihilfe Ist nach einem Unfall eine Kur bzw. stationäre Rehabilitation von mindestens 3 Wochen erforderlich, wird eine Beihilfe gezahlt.
Kosmetische Operationskosten Die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen mitversichert.
Serviceleistungen Bis zum Betrag von 10.000 EUR werden die Kosten für die Suche und Rettung von Unfallverletzten und deren Transport ins nächste Krankenhaus oder für die Rückfahrt zum Heimatort sowie für den Rücktransport von Unfalltoten übernommen. Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- und Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der mitversicherten Person.
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Gerne beraten wir Sie hierzu näher und bieten Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.
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