Hausratversicherung


Wer braucht eine Hausratversicherung ?

Jeder der über einen eigenen Hausstand verfügt sollte eine Hausratversicherung besitzen.

Die verbundene Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung, die mehrere Risiken in einem Versicherungsvertrag abdeckt wie z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschäden, Sturmschäden, Absturz von Flugkörpern, Einruchdiebstahl, Vandalismus und Raub.

Die Hausratversicherung gehört zu den gängigsten Versicherungsarten und ist in den meisten Haushalten zu finden.

Zum Hausrat gehören alle Sachen die in einem Haushalt

zur Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche, Bilder, Vorhänge etc.),
zum Gebrauch (z.B. Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher etc.),
zum Verbrauch (z.B. Nahrungs- und Genussmittel, Heizöl, Kohlen etc.)
dienen.

Hierzu gehören auch Bargeld, Münzen, Barrengold, Urkunden einschließlich Wertpapiere, Sparbücher, Sammlungen und Wertgegenstände, Campingausrüstungen sowie in der Wohnung befindliches Kraftfahrzeugzubehör

Bei Umzug sollte auf alle Fälle die Versicherungssumme erneut überprüft werden und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

Die Hausratversicherung umfasst Schäden am gesamten Hausrat durch:

Brand, Blitzschlag, Explosion

Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus

Sturm und Hagel

sowie auch Schäden durch die genannten Gefahren an:
Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, wenn diese nicht mehreren
Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich Ihrer Motoren
in das Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. sanitäre Anlagen, Einbauschränke oder
Holzdecken, die der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten beschafft hat und für die er die Gefahr träg Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des
Versicherungsnehmers oder einer mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.

In der Regel lassen sich gegen Mehrprämie folgende weitere Gefahren mitversichern:

* Überspannungsschäden durch Blitzschlag
* Fahrraddiebstahl
* Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
* Glaskeramikkochflächen
* Wasseraustritt aus Aquarien

Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden u.a. auch Kosten ersetzt


* für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten); die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten - auch wenn diese Bemühungen Unvorhergesehenerweise erfolglos geblieben sind (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten);
* die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten);
* für Schloßänderungen, wenn Wohnungstürschlüssel anlässlich eines Versicherungsfalles abhanden gekommen sind (Schloßänderungskosten);
* für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transport- und Lagerkosten);
* für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen);
* für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen)
* für Hotel- oder ähnliche Unterbringung , wenn die Wohnung unbewohnbar wurde (Hotelkosten).

Welche Leistungen erbracht werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab!



Gerne beraten wir Sie hierzu näher und bieten Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.